Ich bin POSITIV!!! Was nun?
Bitte geben Sie sich SOFORT in häusliche Quarantäne!!!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, dieser wird einen PCR Test durchführen!!!
Buchen Sie nicht "blind" einen PCR Termin auf unserer Buchungsseite!!!
Nehmen Sie bei Bedarf über info@schnelltest-schmallenberg.de Kontakt mit uns auf!!!
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des Hochsauerlandkreises:
(Quelle Pressemitteilung HSK)
Bei positivem PCR-Test: Quarantäne gilt ohne Anordnung - Mehr
Eigeninitiative nötig - Keine Kontaktpersonennachverfolgung
24.01.2022
Positiver Corona-Test - und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit
tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist:
Es ist mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss
man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine
Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren. Beim Freitesten gelten
ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den
Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Darauf weist der
Hochsauerlandkreis hin.
Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen
Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. „Aufgrund der hohen Fallzahlen
ist eine Kontaktpersonennachverfolgung ab sofort nicht mehr möglich",
erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Schmidt. Nach neuer Rechtslage
sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die
Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.
Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach
der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr
vorgesehen. Diese wurde früher vom Gesundheitsamt verschickt. Jetzt
nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis
zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich
aber selbstständig in Isolierung begeben.
Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch
eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung" per Post zugeschickt, in
dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Unter dem Motto
„Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe,
Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis
Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten
Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt. Dr. Schmidt appelliert:
„Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich
verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich
und Ihre Mitmenschen zu schützen."
Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes:
• Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder
PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet,
muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen
PCR-Test.
• Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist,
muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten
positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn
Tagen endet die Isolierung automatisch.
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test
möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem
negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das
Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen
vorgelegt werden.
Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen
Sonderregeln beachten (PCR-Test).
• Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist,
gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein
Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können
sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann
automatisch mit einem negativen Test.
Die Quarantäne für Haushaltsangehörige kann durch das PCR-Ergebnis des
Indexfalles nachgewiesen werden.
Nicht in Quarantäne müssen alle Kontaktpersonen, die eine
Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene,
Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und
weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive
Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
• Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person
außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch
Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich
bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei
unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim
Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend testen lassen.
Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem
Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich und
wird deshalb auch nicht durch das Gesundheitsamt ausgestellt.
Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden
sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch Schulen,
Kindertageseinrichtungen und der berufliche Bereich von den Neuerungen
betroffen sind. Dementsprechend stehen künftig Zahlen aus Schulen,
Kindertageseinrichtungen und auch Quarantänen nicht mehr zur Verfügung
und können beispielsweise nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht
werden. Eine Ausnahme bilden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hier
wird weiterhin, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, ein
Ausbruchsmanagement stattfinden.
Die Corona-Hotline des HSK ist unter der Rufnummer 0291/94-2202 erreichbar:
Mo. - Do. 08.00 Uhr - 15.30 Uhr,
freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr.